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Geruchsimmissionen – Bearbeitung in Brandenburg

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Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen - Anwendung des Anhang 7 der TA Luft und des zugehörigen Kommentar des LAI

Der Betrieb von landwirtschaftlichen und industriellen Anlagen, sowie gewerblicher Tätigkeiten können mit Emissionen von Geruchsstoffen verbunden sein. Mit der Übernahme der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als Anhang 7 der TA Luft sind erstmals Anforderungen zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen Bestandteil der TA Luft. Der neue Anhang 7 TA Luft führt zur Vereinheitlichung und Gleichbehandlung im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Die Ermittlung und Beurteilung von Geruchsimmissionen erfolgt auf Grundlage TA Luft, Anhang 7.  Die zuständige Behörde ist das Landesamt für Umwelt (LfU).

Im Folgenden sind die für Brandenburg geltenden rechtlichen  Regelungen aufgeführt:

Hinweis:
Die Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL – aus 2008 wurde durch Anhang 7 der TA Luft 2021 sowie einem zugehörigen Kommentar ersetzt und ist auf der offiziellen Internetseite des Länderausschusses Immissionsschutz (LAI) veröffentlicht.

Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen - Anwendung des Anhang 7 der TA Luft und des zugehörigen Kommentar des LAI

Der Betrieb von landwirtschaftlichen und industriellen Anlagen, sowie gewerblicher Tätigkeiten können mit Emissionen von Geruchsstoffen verbunden sein. Mit der Übernahme der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als Anhang 7 der TA Luft sind erstmals Anforderungen zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen Bestandteil der TA Luft. Der neue Anhang 7 TA Luft führt zur Vereinheitlichung und Gleichbehandlung im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Die Ermittlung und Beurteilung von Geruchsimmissionen erfolgt auf Grundlage TA Luft, Anhang 7.  Die zuständige Behörde ist das Landesamt für Umwelt (LfU).

Im Folgenden sind die für Brandenburg geltenden rechtlichen  Regelungen aufgeführt:

Hinweis:
Die Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL – aus 2008 wurde durch Anhang 7 der TA Luft 2021 sowie einem zugehörigen Kommentar ersetzt und ist auf der offiziellen Internetseite des Länderausschusses Immissionsschutz (LAI) veröffentlicht.

Fachliche Zuständigkeit

Organisation
Organisation:
Landesamt für Umwelt
Standort
Ansprechpartner:
Vorname:
Thomas
Nachname:
Wohlfahrt
Organisationsname:
Abteilung Technischer Umweltschutz
Abteilung:
Referat T 14 - Luftqualität, Nachhaltigkeit
E-Mail:
thomas.wohlfahrt@­lfu.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 - 4991-1452