Geruchsimmissionen – Bearbeitung in Brandenburg


Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen - Anwendung des Anhang 7 der TA Luft und des zugehörigen Kommentar des LAI
Der Betrieb von landwirtschaftlichen und industriellen Anlagen, sowie gewerblicher Tätigkeiten können mit Emissionen von Geruchsstoffen verbunden sein. Mit der Übernahme der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als Anhang 7 der TA Luft sind erstmals Anforderungen zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen Bestandteil der TA Luft. Der neue Anhang 7 TA Luft führt zur Vereinheitlichung und Gleichbehandlung im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Die Ermittlung und Beurteilung von Geruchsimmissionen erfolgt auf Grundlage TA Luft, Anhang 7. Die zuständige Behörde ist das Landesamt für Umwelt (LfU).
Im Folgenden sind die für Brandenburg geltenden rechtlichen Regelungen aufgeführt:
- 14.03.2024: Erlass zur Anwendung des Kommentars zu Anhang 7 in Brandenburg
- 28.11.2022: Erlass zur Anwendung der Emissionsfaktorenlisten nach Einführung der TA Luft 2021
Beurteilung von Ammoniak- und Geruchsimmissionen sowie Stickstoffdepositionen aus Tierhaltungs- und Biogasanlagen; Nachweis der Einhaltung des Vorsorgewertes für Staub und Ammoniak
Anlagen - Stand 10/2022
Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen - Anwendung des Anhang 7 der TA Luft und des zugehörigen Kommentar des LAI
Der Betrieb von landwirtschaftlichen und industriellen Anlagen, sowie gewerblicher Tätigkeiten können mit Emissionen von Geruchsstoffen verbunden sein. Mit der Übernahme der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als Anhang 7 der TA Luft sind erstmals Anforderungen zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen Bestandteil der TA Luft. Der neue Anhang 7 TA Luft führt zur Vereinheitlichung und Gleichbehandlung im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Die Ermittlung und Beurteilung von Geruchsimmissionen erfolgt auf Grundlage TA Luft, Anhang 7. Die zuständige Behörde ist das Landesamt für Umwelt (LfU).
Im Folgenden sind die für Brandenburg geltenden rechtlichen Regelungen aufgeführt:
- 14.03.2024: Erlass zur Anwendung des Kommentars zu Anhang 7 in Brandenburg
- 28.11.2022: Erlass zur Anwendung der Emissionsfaktorenlisten nach Einführung der TA Luft 2021
Beurteilung von Ammoniak- und Geruchsimmissionen sowie Stickstoffdepositionen aus Tierhaltungs- und Biogasanlagen; Nachweis der Einhaltung des Vorsorgewertes für Staub und Ammoniak
Anlagen - Stand 10/2022
Fachliche Zuständigkeit
- Organisation
-
- Organisation:
- Landesamt für Umwelt
- Standort
-
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Thomas
- Nachname:
- Wohlfahrt
- Organisationsname:
- Abteilung Technischer Umweltschutz
- Abteilung:
- Referat T 14 - Luftqualität, Nachhaltigkeit
- E-Mail:
- thomas.wohlfahrt@ lfu.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 - 4991-1452